Immobilien aus amtl. Verwertungen
Erwerb u. U. bis zu 50% unter Schätz-/Verkehrswert möglich, zudem keine Makler- und Notarkosten.*
In Deutschland stehen kontinuierlich tausende Immobilien jeder Art in einem Versteigerungsverfahren bei Gericht – darunter auch bis zu 400 Immobilien aus Bayern – Wohnhäuser (EFH, DHH, MFH), Gewerbe- u. Anlageobjekte (Gastronomie, Produktions- und Lagergebäude, Renditeobjekte jeder Art, Flächen für Photovoltaik usw.) Eigentumswohnungen, Baugrundstücke, Objekte aus Land- und Forstwirtschaft (Resthöfe; Land-, Forst-, Bauernhäuser; Reiterhöfe, Mühlen, Wald, Wiesen) usw. – vom Sanierungsobjekt bis zum Neubau, in jeder Lage, Größe, Zustand und damit Preiskategorie.
Diese Objekte/Termine werden von uns monatlich u.a. in der DIV-Liste (Verzeichnis amtlicher Verwertungsverfahren) „Regionalverzeichnis für das Bundesland Bayern“ veröffentlicht.



Beispielobjekte aus schon abgeschlossenen Verfahren
Ein „Klick“ auf die nachfolgenden Bilder zeigt diese in Vollansicht
Neben den „klassischen“ Immobilien stehen aktuell und kontinuierlich jeweils immer auch „besondere“ Objekte“ (Denkmale, Mühlen, Pfarrhöfe, Brücken, E-Werke, Freizeitgrundstücke mit Wochenendhaus usw. – in jeder Lage, in jedem baulichen Zustand, in jeder Größe und damit Preiskategorie) in einem Versteigerungsverfahren bei Gericht. Diese Objekte/Termine werden von uns monatlich u.a. auch in der DIV-Liste „Bayern“ veröffentlicht.
Was Sie rund um die Marktsituation und das Prozedere bei einem Versteigerungsverfahren wissen sollten, finden Sie unter dem Button „Allg. Informationen“.
Der Aufbau einer DIV-Liste mit allen notwendigen Hauptdaten für eine Auswahl des Objektes stellt sich unter dem Button „Info DIV-Liste“ dar.
Die Anforderung eines Musterheftes ist unter dem Button „Musterheft“ möglich.
Die „AGB“ unseres Hauses finden Sie unter dem Button „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, eine Kurzdarstellung unseres Verlages unter dem Button „Impressum“ – jeweils am Fuß dieser Seite.
Auskünfte und Informationen bei „Redaktion DIV-Liste“:
Tel.: 08546/140-0; e-mail: redaktion@skenet.de
*(Bezogen auf den Erwerbspreis liegen Maklergebühren meist zwischen 3% u. 6%, Notarkosten bei ca. 1%; die statt dessen anfallende Zuschlagsgebühr des Gerichts beträgt ca. 0,5% des zu bezahlenden Höchstgebotes entsprechend dem effektiven Erwerbspreis.)